Verbrechen gegen behinderte Menschen im „Dritten Reich“
Zu Hitlers Zeiten wurden nicht nur Juden getötet, sondern auch Menschen mit Behinderungen - egal ob geistig, körperlich oder psychisch behindert.
Alles fing damit an, dass die Behinderten mit spöttischen Redensarten verfolgt wurden. 1922 folgte dann - 11 Jahre vor Beginn des „Dritten Reichs“ - die Freigabe der Tötung von Behinderten, die Werner Heyde organisierte. Hitler nannte dies Gnadentod, weil es eine Erlösung für die Behinderten wäre.
1924 wurde ein Sterilisierungsgesetz eingeführt. Es sollte verhindern, dass sich vermeintlich Minderwertige fortpflanzen. Im Oktober 1937 wurde es wieder gestoppt, weil der 2. Weltkrieg bevorstand und man innere Widerstände vermeiden wollte.
Aber der Mord ging weiter. 1937 mussten die sogenannten Asozialen (behinderte, arbeitsunfähige Menschen, vermeintlich Minderwertige) ins KZ. Zum Teil haben auch Angehörige ihre behinderten Familienmitglieder getötet. Im Dezember 1939 stellte man fest, dass schon rund 2500 Menschen ermordet wurden. In vier KZ´s (Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein) wurden in der Folgezeit am Tag bis zu 1500 Menschen ermordet. Weil es später nur noch wenige Kranke gab, konnten das KZ Brandenburg und Grafeneck schließen. 1941 wurde die Tötung von Menschen mit Behinderung zum ersten Mal unterbrochen. Aber ein Jahr später mussten die sogenannten Asozialen wieder ins KZ.
Das Programm endete erst mit dem Ende des ,,Dritten Reichs“ am 8. Mai 1945. Nach noch vorhandenen Unterlagen fielen mindestens 100.000 Menschen diesem Programm zum Opfer.
(Michelle Bäcker, Kristina Sammet)